Aufgrund aktuell vorliegender Werte ist der Stoff als umweltgefhrdend zu klassifizieren. Sollten jedoch nachvollziehbare Werte vorliegen, die in den Grenzbereich fr eine Einstufung als zustzlich giftig (Klasse 6.1) fallen, muss der Stoff der UN-Nr. 3288 zugeordnet werden.

In der staatlichen Abweichung Deutschlands DE 5 (ICAO TI bzw. DEG 05 IATA DGR) wird festgelegt, dass alle Substanzen, die gem den Vorschriften anderer Verkehrstrger als "umweltgefhrdend" klassifiziert sind (UN3077/3082), auch im Luftverkehr unter dieser Eintragung zu transportieren sind. Diese Klassifizierung kann selbstverstndlich nur gewhlt werden, wenn der Stoff keinem Eintrag der Klassen 1-8 oder einer anderen Eintragung der Klasse 9 zugeordnet werden kann. Dem Absender bleibt es vorbehalten, darber hinausgehende Festlegungen zu treffen.